Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen soll. Die Geschäftsordnung ist ein Instrument der Selbstorganisation der Tätigkeit des Aufsichtsrats.
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
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