Der Vorstand der adesso SE hat am 11.10.2024 beschlossen, von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Der Aufsichtsrat hat hierzu seine Zustimmung erteilt. Es sollen Aktien der adesso SE bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 10 Mio. EUR erworben werden. Auf Basis des Kursniveaus vor der Ankündigung (Xetra-Schlusskurs vom 10. Oktober 2024) entspräche dies etwa 2,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die maximale Anzahl der Aktien darf in jedem Fall ein Gesamtvolumen von 200.000 Aktien nicht überschreiten. Der Aktienrückkauf wird unter Mandatierung einer Bank durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der adesso SE trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse. Die Aktien können zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 genannten Zwecken verwendet werden. Der Aktienrückkauf wird ab dem 17. Oktober 2024 beginnen und bis längstens zum 11. April 2025 durchgeführt.
Aktienrückkaufprogramm 2024
Weitere Informationen und Bekanntmachungen
Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Übersicht der Bekanntmachungen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkäufe seit 17.10.2024
Sie haben Fragen?
Head of Investor Relations Martin Möllmann +49 231 7000-7000